Gesundheitsökonomie:
Normativer Anspruch?
David Hume hat mit seinem Satz von 1739, man könne
ein „Sollen“ nicht von einem „Ist“ (logisch)
ableiten, die Entwicklung der Wirtschaftswissenschaften nachhaltig
geprägt. Auf ihn wird die bis heute gebräuchliche Unterscheidung
zwischen
einem „normativen“ („präskriptiven“)
und einem „positiven“
(„deskriptiven“) Zweig
der Ökonomie zurückgeführt.
Das Humesche Diktum fand Widerhall im „Werturteilsstreit“ des
frühen 20. Jahrhunderts, den Max Weber 1904 mit seiner Forderung
nach „Wertfreiheit“ – der Unabhängigkeit von
wissenschaftsfremden Zielsetzungen und hier gerade den Werturteilen
des Forschers selbst – der sozialwissenschaftlichen Forschung
auslöste. Dabei bestand Weber keineswegs auf einem Verzicht
auf normative Analysen, wohl aber auf einer klaren Trennung von Fakten
(dem „Ist“) und Bewertungen (dem „Sollen“).
Später war der „Positivismusstreit“, der in der
Folge von Referaten von Karl R. Popper und Theodor W. Adorno im Jahre
1961 ausbrach, geprägt von der Auseinandersetzung zwischen der
von den Vertretern des kritischen Rationalismus (den „Falsifikationisten“ um
Popper und Hans Albert) postulierten Leitidee einer wertfreien Wissenschaft
einerseits und der Forderung von Vertretern der Kritischen Theorie
(vor allem Adorno und Jürgen Habermas) andererseits, sozialwissenschaftliche
Forschung mit gesellschaftlichen Problemfeldern und einem emanzipatorischen
Programm zu verknüpfen. Letztere bestritten ihrerseits, daß es überhaupt
eine werturteilsfreie Forschung geben könne und wiesen auf den
Zusammenhang von „Erkenntnis und Interesse“ hin.
In den Wirtschaftswissenschaften wiederum wird gelegentlich von
einzelnen Vertretern der Wohlfahrtsökonomik implizit oder
explizit ein weitreichender normativer Anspruch erhoben. Unter
Bezug auf das Kritisierbarkeitskriterium von Hans Albert wird die
Zurechnung (normativer) wohlfahrtsökonomischer Überlegungen
zum Kreis der (positiven) Erfahrungs-wissenschaften postuliert.
Wohlfahrtsökonomischen
Bewertungen wird zugleich eine moralische bzw. ethische Qualität
zugesprochen, sie seien mithin angewandte Ethik – man könne „deshalb
sagen, daß die wohlfahrtsökonomischen Überlegungen
Gerechtigkeitsüberlegungen“ seien (vgl. z.B. Oskar Gans
und Rainer Markgraf, 1997). Gewöhnlich wird dabei versucht,
das Werturteilsproblem dadurch zu lösen, daß in Anspruch
genommen wird, von allgemein akzeptierten Wertprämissen auszugehen.
Das zentrale Analyseinstrument der Wohlfahrtsökonomik ist die
Kosten-Nutzen-Analyse. Ihr wird gerade im Bereich der Gesundheitsökonomie
wegen bestimmter Prämissen und deren Implikationen verbreitet
mit Zurückhaltung begegnet, was in die Entwicklung des so apostrophierten
Extrawelfarismus (und seines bevorzugten Instrumentes, der Kosten-Effektivitäts-Analyse)
mündete. Der Extrawelfarismus seinerseits repräsentiert
einen ausschließlich auf gesundheitsbezogene Effekte bezogenen
utilitaristischen Entwurf.
Es ist völlig legitim, die wohlfahrtsökonomische wie auch
die extrawelfaristische Theorie nicht nur zur Grundlage von Evaluationen
zu machen, sondern auch von daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen.
Problematisch wird dies genau dann, wenn jene mit einem normativen
Anspruch verknüpft scheinen, der insbesondere dem nicht ökonomisch
geschulten Adressaten – darunter u.a. Ärzte, Patienten,
Gesundheitspolitiker und die interessierte Öffentlichkeit – implizit
oder explizit eine universale Gültigkeit suggeriert.
Mißverständnisse der normativen Reichweite gesundheits- ökonomischer
Aussagen können aus vielen Gründen auftreten; zum Beispiel
wegen der Notwendigkeit, Überlegungen aus Zeit- und Umfangsgründen
stark zu vereinfachen und deshalb vermeintlich oder tatsächlich
auf die Erläuterung theoretischer Grundlagen verzichten zu müssen.
In anderen Situationen wird ein „normativer Anspruch“ nur
implizit erhoben, etwa bei der Forderung nach größerer
Konsistenz („Rationalität“) in der Umsetzung von
gesundheits- ökonomischen Analysen. Gelegentlich wird aber auch
explizit eine universale Gültigkeit von aus der ökonomischen
Theorie abgeleiteten Handlungsempfehlungen postuliert.
Um jede Fehlinterpretation zu vermeiden: es gibt keine Alternative
zur ökonomischen Analyse, wenn die Opportunitätskosten
einer Ressourcenallokation von Interesse sind; dies trifft auch auf
das Gesundheitssystem zu. Deshalb werden ohne jeden Zweifel in der
Zukunft gesundheits- ökonomische Evaluationen an Relevanz gewinnen.
Sie werden wichtige und manchmal kontraintuitive Informationen liefern über
die Trade-Offs, die mit jeder Ressourcenallokation unweigerlich verknüpft
sind. Von kritischer Bedeutung wird es sein, ihre Reichweite und
ihre Limitationen zu verstehen und vor diesem Hintergrund ihre Ergebnisse
unter Berücksichtigung von sie überschreitenden Wertvorstellungen
zu interpretieren.
Mit diesem Problemkreis beschäftigt sich die folgende aktuelle
Veröffentlichung:
Kosteneffektivität
und Ressourcenallokation:
Gibt es einen normativen Anspruch
der Gesundheitsökonomie?
In: Hermes A. Kick, Jochen Taupitz (Hrsg.): Gesundheitswesen zwischen
Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit, Münster: LIT-Verlag
2005, S. 37-112.
Außerdem wurde diese Herausforderung für die Gesundheitsökonomie
anläßlich eines Vortrags auf dem
5. Weltkongreß der
International Association of Health Economics (iHEA) in Barcelona
am 13. Juli 2005 thematisiert:
Michael Schlander:
Economic
evaluation of medical interventions: answering questions people are
unwilling to ask?
Abstraktband,
S. 354-355
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